
Große Ketten locken mit Dumpingpreisen. Kleine Läden müssen schließen. Was ist das Erfolgskonzept der aus dem Boden sprießenden Filialen? Ist es die Einheitlichkeit? Der Wiedererkennungswert? Die Anonymität in kalten kameraüberwachten Räumen? Oder einfach nur die Schnäppchenmentalität? Ich meine, nichts gegen niedrige Preise, sie wären das letzte was ich beklagen würde. Aber die Art, wie Filialen überwacht und in ihrem Gesamtkonzept an Profitmaximierung ausgerichtet werden ist perfide!
Nun hat es unseren alten ja dahingerafft, warum auch immer, wir wissen es nicht, doch es gab ein Vermächtnis, das nun weitergewandert ist. Die Kundendaten, ein kostbares Gut, sind gewandert. Sie wurden verkauft an die umliegenden Videotheken. Auch ein Schnäppchen? Ist so was überhaupt erlaubt? Wir Mitarbeiter haben immer beteuert, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Pustekuchen. Zu viel wert anscheinend. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VideoInn-Webseite steht unter Punkt 4: „Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner Daten einverstanden.“ Wenn man unter „Erfassung“ natürlich auch eventuelle Weitergabe an interessierte andere Unternehmen versteht, ist das natürlich rechtens.
Erkauft wird sich die ganze Aktion durch 5 Euro Guthaben, das nun jeder alte VideoInn-Kunde bei der Videoworld gutgeschrieben bekommen hat. Soviel sollen uns also unsere Daten wert sein. Naja, anscheinend ein zu verkraftender Preis, wenn VideoWorld die Datenkontingente von VideoInn abgekauft hat und uns dann noch allen ein Startguthaben gibt…
Gehen wir mal davon aus, dass unsere Videothek an die Tausend Kunden hatte. 5 Euro Startguthaben für eine Videothek sind für einen als Kunden ein Schmankerl vom Feinsten, das löst Leihfreude aus. Sagen wir mal alle Tausend nehmen das in Anspruch, macht *rechne, rechne* Fünftausend Euro, die Video World Umatz flöten gehen, fürs Erste, denn sie vertrauen ja darauf, dass die Leute weiterleihen.
Die große Frage ist, wie viel Geld zwischen VideoInn und VideoWorld geflossen ist. Oder ob es überhaupt geflossen ist. Im Netz jedenfalls habe ich keine Informationen zu eventuellen Gruppenzugehörigkeiten gefunden, unter denen beide Ketten zusammengeschlossen sind.
Fazit: Datenschutz ade.
Und: Wir hatten doch den besseren Service und waren mit unserem Kurzzeittarif sogar preiswerter!
3 Kommentare:
Na ja, also das mit den Dumpingpreisen, darüber lässt sich freilich streiten. Ich möchte hier das Wort „Marktwirtschaft“ erwähnen.
Ist es also so, dass die Großen Videoketten in Berlin und Fürstenwalde dieselben Preise haben? Nein!
Woran könnte das liegen? An der Konkurrenz. Von Wertschöpfung mal ganz abgesehen. Ich würde jedenfalls keine 3€ für einen Film zahlen. Mancherorts muss man das hier aber sicher. Denn auf dem Flachen Land sieht das doch gleich mal ganz anders aus mit Auswahl und Konkurrenz.
Schnäppchenmentalität? Geht’s dir gut?
Das Erfolgskonzept der Großen Ketten ist recht einfach zu durchschauen. Viele Filialen, einheitliche Werbung, viele Filme, vor allem genug Filme. Das mit der Profitmaximierung ist wirklich perfide.
Andererseits gibt es ja nun auch massive Konkurrenz durch das Internet, damit meine ich nicht nur Illegale oder halb Illegale Seiten, sondern auch solche Angebote wie das der Telekom, Zattoo, Arte +7, Mediatheken der öffentlich rechtlichen und ganz zu schweigen von dem Horror schlecht hin: http://movies.msn.de/ Kostenlos, legale Filme mit relativ wenig Werbung! (alle 10min. ein Spot).
Bei Video-Inn, denke ich, hatte es viel mit den Öffnungszeiten zu tun, und auch ein wenig mit der Auswahl.
Kleine Videotheken können nur überleben wenn sie gut konzeptionisiert sind. Das war bei deiner definitiv nicht so. Nehmen wir mal als Beispiel die Filmkunst-Berlin. Große Auswahl, und Sonderangebote wie Monatsflatrate oder ab 23Uhr 2 zum preis von einem.
Dein ehemaliger Chef hatte also ein schlechtes Konzept, und die Kundendaten hat er auch noch verscherbelt, schlecht war das jedoch nicht. Für mich sieht das nach einer win-win Situation aus. Ich bekomm 5€ Guthaben, die andere Videothek einen Kunde und dein Exchef bekommt Geld.
Erlaubt ist das, da die Kunden ja ihre Daten willig hergegeben haben. Ich habe jedenfalls keine Datenschutzerklärung unterschreiben dürfen. Er hätte die Telefonnummern und Adressen auch an jeden beliebigen dritten verkaufen können, das dann zwar eher halblegal, aber er hätte es tun können.
Es bestand nie Datenschutz.
Das Startguthaben ist übrigens befristet. Nehmen wir also c.p. an:
Viedeo-Inn hatte 1000 Kunden. Alle 1000 Kunden bekommen einen Brief mit diesem Werbezettel und dem Gutschein via deutsche Post. Macht -550€. Gehen wir weiter davon aus dass die Kunden die Gutscheine, im wert von 5€, wie folgt benutzen:
500 = 0€ (also gar nicht)
50 = 5€
100 = 4€
150= 3€
100 = 2€
100 = 1€
Die Zahlen scheinen schon recht wahrscheinlich. Das macht dann 1400€, macht also gesamt 1950€. Was sich bei gleich bleibendem Leihverhalten recht schnell amortisiert (1-2 Monate).
Ich kann dir die Rechnung auch gerne noch mal genau aufschreiben, bzw. erklären wie ich zu diesem Schluss gekommen bin.
So was lässt sich ja über Wahrscheinlichkeitsrechnung genau berechnen. Vermutlich enthielten die Kundendaten auch Daten darüber wer, wann wie oft Videos ausgeliehen hat.
Soo eben…. Schreib doch mal was über deine neue Videothek!!!
Spacedingo is wohl langweilig im Leben, wa? Aber echt tolle Rechnung. Fasziniert mich. Ich mach jetzt aber lieber was anderes.
Dana
Ich hoffe dass Datenschutz hier falsch verstanden wird ... genauso wie Urheberrecht viel zu häufig.
Der Schutz der eigenen Daten ist ein Recht, welches nicht per se durch die Abgabe von Daten eingeschränkt wird.
Genauso wenig muss man seine brillianten literarischen Werke irgendwo zum Urheberschutz anmelden. Die Regelungen sind (mindestens was das Urheberrecht angeht) sehr einfach und klar:
Jedes Werk wird automatisch vom Urheberrecht geschützt, es ist keinerlei "Anmeldung" oder irgendetwas derartiges nötig. Die Rechte des Urhebers werden sofort gewährt und die Urheberschaft kann nicht veräußert werden.
D.h. wenn ich ein Buch schreibe, dann ist es geschützt. Ich kann Nutzungsrechte in Form von Verlagsverträgen u.ä. verkaufen, aber ich bin immer noch Urheber. Auch ist die Kennzeichnung durch ein "Copyright" in Deutschland nicht notwendig.
Ich hoffe inständig, dass es sich beim Datenschutz ebenso verhält, dass nämlich derjenige, der seine Daten preisgibt, explizit dazu aufgefordert werden muss, die Weiterverwendung seiner Daten zu erlauben, damit diese entsprechend weiterverwendet werden dürfen.
Der Knackpunkt ist wie beim Rauchverbot die Frage nach der Durchsetzung und Strafverfolgung. Diese ist in Deutschland sehr mangelhaft. Im Allgemeinen kann man sagen, dass bis auf ein paar wenige Grundrechte, die restlichen verkümmern.
Kommentar veröffentlichen